Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, gehört zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie existiert seit 2005 und ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Ähnlich wie bei der Riester-Rente existiert kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrage wird lebenslang verrentet und darf nicht ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente macht sich an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen fest und wurde für Selbstständige und Freiberufler geschaffen.
Immer mehr Menschen müssen zusätzlich privat für das Alter vorsorgen. Gerade Freiberufler und Selbstständige soll die Rürup-Rente ansprechen. Sie gilt als Gegenstück zur Riester-Rente und bietet lohnenswerte Steuerersparnisse. So lassen sich im Jahr 2011 72 Prozent von 20.000 Euro steuerlich absetzen. Wird die Rürup-Rente zusammen mit dem Ehepartner abgeschlossen so sind es 72 Prozent von 40.000 Euro. Zudem steigt der Anteil den Sie steuerlich geltend machen können jährlich um zwei Prozent. So wäre er im Jahr 2025 bei 100 Prozent von 20.000 Euro und bei Ehepaaren bei 40.000 Euro. Diese hohe Steuerersparnisse lohnen sich also auf jeden Fall.
Verschiedenen Varianten der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente existiert in verschiedenen Varianten. Zum einen wäre die Anlage in die klassische Rentenversicherung. Die fondgebundenen Varianten versprechen mehr Rendite, beinhalten dafür aber auch ein höheres Risiko.
Das angesparte Geld ist auf jeden Fall durch den Zugriff Dritter geschützt. Es wird bei der Berechnung von Hartz 4 nicht als Vermögen angerechnet und kann auch nicht gepfändet werden. Auch wenn sie Hartz 4 beziehen so müssen Sie ihre Altersvorsorge nicht auflösen. Bei dem leider vorhandenen Tarifdschungel lohnt sich ein Vergleich. Bei einer persönliche Beratung werden ihnen die verschiedenen Tarife vorgestellt, von denen Sie sich dann den passenden auswählen können. Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler lohnt es sich über Rürup-Rente nachzudenken.

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